Vorteile eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gegenüber einer Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens.
Fast alle großen Sanierungsprogramme laufen heute unter dem Dach des Eigenverwaltungsverfahrens oder einem Schutzschirmverfahren. Warum?
- Ziel ist die Erhaltung des Unternehmens für den Unternehmer, aber dieser steht nicht mehr unter direktem Druck der Gläubiger
- Vermeiden Sie die Verschleppung einer Insolvenz mit strafrechtlichen Konsequenzen durch Beantragung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung oder eines Schutzschirmverfahrens bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit innerhalb der nächsten 24 Monate. So können Sie auch eine Transformation erfolgreich durchführen und Sie haben das Kapital dafür erhalten.
- Liquiditätsvorteil durch Wegfall z.B. der Lieferantenverbindlichkeiten oder auch von Pensionsverpflichtungen
- Starke Reduzierung der Bankverbindlichkeiten möglich
- Liquiditätsvorteil durch Insolvenzausfallgeld, in der Regel 3 Monate
- Kündigungsmöglichkeit von Verträgen in der Regel mit einer Frist von nur 3 Monaten, egal was bisher vereinbart wurde: Beispiele:a) unrentable Kundenverträge können gekündigt oder erfolgreich nachverhandelt werden (natürlich müssen wettbewerbsfähige Preise gelten)
b) Mietverträge (auch bei langlaufender fester Laufzeit) und Leasingverträge
c) Standortschließungen oder auch Schließung von Teilbetrieben möglich, bei Mitarbeitern mit langlaufenden Kündigungsfristen reduziert sich die Frist auf 3 Monate, Sozialauswahlkriterien gelten nur bedingt
Für den Erfolg eines Verfahrens in Eigenverwaltung oder unter einem Schutzschirm ist eine sehr sorgfältige Planung und Gestaltung des Insolvenzantrags. In der Regel ist das ohne hinzuziehen von Experten für die amtierende Geschäftsführung nicht möglich.
Wir arbeiten deshalb mit dem Markführer (mehr als 200 Verfahren) für die Durchführung von Eigenverwaltungsverfahren eng zusammen. Unser Partner ist Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte sowie der Beratungsast der Kanzlei, Plenovia, mit deutlich mehr als 50 Anwälten und Experten.
Ebenso entscheidend für den Erfolg eines Verfahrens in Eigenverwaltung oder unter dem Schutzschirm ist die Einbindung eines qualifierten Interim Managers in die Geschäftsführung als CRO (Chief Restructuring Officer), der über viel Sanierungserfahrung und Verfahrenskenntnisse verfügt. Optimal ist die frühzeitige Einbindung eines solchen Experten, um auch die Chancen einer Sanierung außerhalb der Insolvenz zu prüfen und/oder den Antrag für eine Eigenverwaltung/Schutzschirm professionell vorzubereiten.
Um hier noch besser agieren zu können, hat Herr Dr. Truckenmüller die Ausbildung zum geprüften ESUG Berater erfolgreich abgeschlossen, die speziell für CRO´s vom Deutschen Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) ausgerichtet wird.
https://www.institut-insolvenzrecht.de