Fortführungsgutachten

Fortführungsgutachten

Das Fortführungsgutachten stellt die Basis für die Prolongation der Kredite dar und ist deshalb in der Krise zwingend.

Unsere Fortführungsgutachten werden strikt auf die Anforderungen der Kreditgeber und kontinuierlich mit diesen und dem Unternehmen abgestimmt. Das Gutachten orientiert sich an den IDW Leitlinien bzw. entsprechend den Anforderungen der Rechtssprechung für diese Gutachten.

Da Fortführungsgutachten oft erst in einem fortgeschrittenen Stadium der Krise angefordert werden, erstellen wir diese in der Regel innerhalb von 6 bis 8 Wochen. Dabei warten wir mit der Einleitung von Maßnahmen nicht ab bis das Gutachten vorliegt, sondern wir starten direkt mit der Restrukturierung. Dadurch verbessern sich die Erfolgschancen enorm.

Entwicklung von belastbaren Businessplänen

Die Bewertung realistischer Umsätze ist der Schlüssel für die Umsetzbarkeit der Sanierung. So prüfen wir z.B. in der Automobilzuliefererindustrie oder dem Maschinenbau jeden einzelnen Auftrag

Abstimmung aller Sanierungsmaßnahmen mit Kreditgebern, Kunden, Lieferanten, dem Management und den Eigentümern

Erstellung von Fortführungskonzepten bei Insolvenz in Eigenverwaltung und Einsatz eines Treuhänders oder Sachwalters